Einige Pfennigfuchser werden am ersten Tag des neuen Jahres
erleichtert aufatmen. Endlich können sie alte Rechnungen dem
Papierkorb überlassen, können Mahnungen getrost
vergessen. Denn die Ansprüche ihrer Gläubiger sind
verjährt. Der 31.12.1999 ist ein wichtiger Stichtag für
viele Verjährungen. Der Klempner zum Beispiel, der vor zwei
Jahren in einem privaten Haushalt einen Boiler repariert hat, muss
sich beeilen, bis zum Jahresende sein Geld zu bekommen. Die
Rechnungen von Handwerkern an Privathaushalten aus dem Jahr 1997
verjähren zum Ende des Jahres. Das gleiche gilt für
Forderungen aus Kaufverträgen, die Händler in diesem
Zeitraum mit Privaten abgeschlossen haben.
Auch Ärzte und Architekten haben 1997 umsonst gearbeitet,
wenn sie bis zum Jahresende nichts tun, um ihr Geld zu bekommen.
Genauso beeilen müssen sich private Vermieter oder
Unterhaltsbeechtigte, wenn ihre Forderungen im Laufe des Jahres
1995 entstanden sind. Das Gesetz geht davon aus, dass es Sache des
Gläubigers ist, den Schuldner zu bedrängen, wenn der mit
der Bezahlung bummelt.
"Die Verjährungsfristen schützen den Schuldner.
Ihm will der Gesetzgeber nach vielen Jahren nicht mehr zumuten,
Zahlungen beweisen zu müssen. Bestraft wird der
nachlässige Gläubiger", sagt ein Experte der
urbs-media, eines Online Informationsdienstes, der das Thema
im Internet zu einem seiner Schwerpunkte gemacht hat.
Mahnbescheide beantragen
Um die Verjährung zu verhindern, reicht es nicht aus, den
Schuldner zu mahnen. Eine einfache und wirksame Möglichkeit,
die Frist zu unterbrechen ist es, einen Mahnbescheid zu
beantragen.Es reicht aus, wenn der Antrag auf Erlass eines
Mahnbescheids vor dem 31.12.1999 bei Gericht eingegangen ist.
Genauso wenig kann eine Forderung verjähren, solange der
Gläubiger sie dem Schuldner gestundet hat. Auch wenn der
säumige Kunde die Schuld bereits anerkannt hat,indem er Zinsen
darauf zahlt, oder einen Abschlag geleistet hat, kann er sich auf
die Verjährung nicht berufen.
Doch selbst wenn ein Gläubiger die Fristen verschläft,
ist nicht alles verloren. Auch verjährte Ansprüche
können eingeklagt werden. Denn vor Gericht meint es das Gesetz
wieder gut mit ihm. Wenn der Schuldner sich nicht auf die
Verjährung beruft, muss er zahlen.
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