Alljährlich verjähren Ansprüche von Gläubiger

Als Beispiel ... was ist ab dem 01.Januar 2000 verjährt

Einige Pfennigfuchser werden am ersten Tag des neuen Jahres erleichtert aufatmen. Endlich können sie alte Rechnungen dem Papierkorb überlassen, können Mahnungen getrost vergessen. Denn die Ansprüche ihrer Gläubiger sind verjährt. Der 31.12.1999 ist ein wichtiger Stichtag für viele Verjährungen. Der Klempner zum Beispiel, der vor zwei Jahren in einem privaten Haushalt einen Boiler repariert hat, muss sich beeilen, bis zum Jahresende sein Geld zu bekommen. Die Rechnungen von Handwerkern an Privathaushalten aus dem Jahr 1997 verjähren zum Ende des Jahres. Das gleiche gilt für Forderungen aus Kaufverträgen, die Händler in diesem Zeitraum mit Privaten abgeschlossen haben.

Auch Ärzte und Architekten haben 1997 umsonst gearbeitet, wenn sie bis zum Jahresende nichts tun, um ihr Geld zu bekommen. Genauso beeilen müssen sich private Vermieter oder Unterhaltsbeechtigte, wenn ihre Forderungen im Laufe des Jahres 1995 entstanden sind. Das Gesetz geht davon aus, dass es Sache des Gläubigers ist, den Schuldner zu bedrängen, wenn der mit der Bezahlung bummelt.

"Die Verjährungsfristen schützen den Schuldner. Ihm will der Gesetzgeber nach vielen Jahren nicht mehr zumuten, Zahlungen beweisen zu müssen. Bestraft wird der nachlässige Gläubiger", sagt ein Experte der urbs-media, eines Online Informationsdienstes, der das Thema im Internet zu einem seiner Schwerpunkte gemacht hat.

Mahnbescheide beantragen

Um die Verjährung zu verhindern, reicht es nicht aus, den Schuldner zu mahnen. Eine einfache und wirksame Möglichkeit, die Frist zu unterbrechen ist es, einen Mahnbescheid zu beantragen.Es reicht aus, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor dem 31.12.1999 bei Gericht eingegangen ist. Genauso wenig kann eine Forderung verjähren, solange der Gläubiger sie dem Schuldner gestundet hat. Auch wenn der säumige Kunde die Schuld bereits anerkannt hat,indem er Zinsen darauf zahlt, oder einen Abschlag geleistet hat, kann er sich auf die Verjährung nicht berufen.

Doch selbst wenn ein Gläubiger die Fristen verschläft, ist nicht alles verloren. Auch verjährte Ansprüche können eingeklagt werden. Denn vor Gericht meint es das Gesetz wieder gut mit ihm. Wenn der Schuldner sich nicht auf die Verjährung beruft, muss er zahlen.
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