Bauvoranfrage für alle möglich

Schriftliche Bauvoranfragen können nicht nur vom Grundstückseigentumer, sondern auch von Interessenten eines zum Kauf angebotenen Grundstücks im eigenen Namen gestellt werden. Die Bauaufsichtsbehorde kann dabei allerdings die

Zustimmung des Eigentümers


verlagen und wird dies vor Abschluss eines Kaufvertrags auch regelmäßig tun. Vorteil dieses Verfahrens laut Rechtsanwalt Dr. Martin Groth von der Kanzlei "Gaßner, Groth, Siederer & Coll.": Der Verkäufer haftet nicht für die Verfahrenskosten, und der Kaufinteressent erhält die erforderlichen Auskünfte und damit verbundenen Urheberrechte vom Bauamt exklusiv und hat so einen Vorsprung vor anderen Interessenten.

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