Keine Haftung für falsche Genehmigung

(Az.:III ZR 340/98)

DÜSSELDORF. Für eine falsche Baugenehmigung muss die Baubehörde nicht in jedem Fall Schadensersatz leisten - auch wenn der Bauherr das Grundstück im Vertrauen auf die Baugenehmigung zu teuer gekauft hatte. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (Az.:III ZR 340/98).

Die Baugenehmigung war erteilt worden, obwohl die Erschließung des Grundstücks nicht hinreichend gesichert war. Das ursprüngliche Bauvorhaben scheiterte an einem Streit mit einem Nachbarn. Darauf hin änderte der Bauherr seine Pläne. Nunmehr verweigerte die Baubehörde jedoch die Genehmigung.

Letztlich sei das Bauvorhaben aber an den Einwänden des Nachbarn gescheitert, urteilte der BGH. Dieses Risiko habe der Bauherr zu tragen, nicht die Behörde.

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