Rechtliche Grundlagen zur Fotografie einer Hausfassade und deren Vermessung

(Az.: 2 K 2911/99 - Archiviert im Sommer 2002)

Ergebnis einer vermessungstechnisch abgetasteten Hausfassadewww.hausfassade.de hier geht es zum Spezialisten für Hausfassadenvermessungen.
Rechtliche Grundlagen zur Hausfassadenaufnahme

Dpa. Der Tele-Info-Verlag darf in Karlsruhe weiten hin Hausfassaden und Straßen fotografieren, um daraus eine elektronische Computerdatenbank zu erstellen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob in einem am Montag veröffentlichten Eilbeschluss eine Verfügung der Kommune vom 22. September bis zur Entscheidung in der Hauptsache auf. Darin hatte die Stadt dem Verlag untersagt, mit seinem Kamerawagen die Straßen und Plätze abzufahren.

Zugleich stellte das Gericht fest dass durch die Aufnahmen keine Rechte der Anlieger verletzt würden. (Az.: 2 K 2911/99) Nach Auffassung der Richter ist die Computerdatenbank hinreichend anonymisiert, so dass die Gebäudeansichten nicht mit den jeweiligen Adressen verknüpft werden könnten. Am Computerbildschirm könne der Nutzer der Datei sich lediglich einen Eindruck des Straßenverlaufs und der Außenansichten der Häuser machen. Die Befürchtung, dass etwa Diebesbanden die Datei missbrauchen könnten, sei unbegründet, da die für Einbrecher besonders interessanten Rückseiten nicht zu sehen seien. Eine "Verletzung des Eigentums oder des Persönlichkeitsrechts der Hausbesitzer sei daher auszuschließen. Nach den Worten des Gerichts ist ein besonderes Interesse der Stadt an einem sofortigen Vollzug ihrer Verfügung nicht erkennbar.


Hinweis:
Aus dem Internet können wir einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Christoph Wewel empfehlen, der Hausfassadenvermessungen durchführt. Diese Vermessungen werden z.B. für Bauwerkgutachten (Ermittlung der Sanierungskosten und Erstellen eines Leistungsverzeichnisses) sowie zur Rekonstruktion alter sanierungsbedürftiger Hausfassaden durchgeführt. Die Internetadresse lautet www.hausfassade.de

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