Eine Sache von Sekunden

Klage per Fax muss vor Fristablauf komplett bei Gericht ankommen

Az.: 12 C 581/98

Seit einiger Zeit ist es möglich, in bestimmten Fällen seine Klagen bei Gericht auch per Fax einzureichen. Der Vorteil für den Bürger: Er kann sich bis kurz vor dem Fristablauf dafür Zeit lassen. Doch spätestens bis Mitternacht sollte die Fax-Klage dann auf jeden Fall komplett bei Gericht eingetroffen sein, sonst droht Ärger, wie der LBS-lnfodienst Recht und Steuern jetzt mitteilt. Das Amtsgericht Schöneberg hat wegen einer minimalen Verspätung eine Klage als nicht fristgemäß eingereicht abgewiesen.

Der Fall: Ein Mieter wollte sich bei Gericht dagegen wehren, dass ihm der Eigentümer seiner Wohnung schriftlich eine Mieterhöhung angekündigt und auch bereits um seine Zustimmung dazu gebeten hatte. Die Klageschrift des Mieters umfasste drei Seiten und wurde am letzten Tag der Einspruchsfrist per Fax abgesandt. Blatt eins ging um 23.59 Uhr bei der Justiz ein, Blatt zwei und drei trugen aber auf der Empfangsbestätigung bereits die Zeit 0.00 Uhr und das Datum des nächsten Tages. Der Mieter berief sich darauf, dass ja immerhin ein wesentlicher Bestandteil der Klage noch zum richtigen Zeitpunkt am Gericht eingetroffen sei.
Das Urteil: Auf solch spitzfindige Argumente wollte sich der Amtsrichter nicht einlassen. Ihn interessierte es nur, dass das letzte Blatt mit der alles entscheidenden Unterschrift des Klägers erst nach Mitternacht angekommen war. Damit liege ein klares Fristversäumnis vor, denn schließlich hätte der Mieter für seine Klage zwei Monate Zeit gehabt, nachdem ihm der Brief des Eigentümers zugegangen war.

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