Seit einiger Zeit ist es möglich, in bestimmten Fällen seine Klagen bei Gericht auch per Fax einzureichen. Der Vorteil für den Bürger: Er kann sich bis kurz vor dem Fristablauf dafür Zeit lassen. Doch spätestens bis Mitternacht sollte die Fax-Klage dann auf jeden Fall komplett bei Gericht eingetroffen sein, sonst droht Ärger, wie der LBS-lnfodienst Recht und Steuern jetzt mitteilt. Das Amtsgericht Schöneberg hat wegen einer minimalen Verspätung eine Klage als nicht fristgemäß eingereicht abgewiesen.
Der Fall: Ein Mieter wollte sich bei
Gericht dagegen wehren, dass ihm der Eigentümer seiner Wohnung
schriftlich eine Mieterhöhung angekündigt und auch
bereits um seine Zustimmung dazu gebeten hatte. Die Klageschrift
des Mieters umfasste drei Seiten und wurde am letzten Tag der
Einspruchsfrist per Fax abgesandt. Blatt eins ging um 23.59 Uhr bei
der Justiz ein, Blatt zwei und drei trugen aber auf der
Empfangsbestätigung bereits die Zeit 0.00 Uhr und das Datum
des nächsten Tages. Der Mieter berief sich darauf, dass ja
immerhin ein wesentlicher Bestandteil der Klage noch zum richtigen
Zeitpunkt am Gericht eingetroffen sei.
Das Urteil: Auf solch spitzfindige Argumente wollte
sich der Amtsrichter nicht einlassen. Ihn interessierte es nur,
dass das letzte Blatt mit der alles entscheidenden Unterschrift des
Klägers erst nach Mitternacht angekommen war. Damit liege ein
klares Fristversäumnis vor, denn schließlich hätte
der Mieter für seine Klage zwei Monate Zeit gehabt, nachdem
ihm der Brief des Eigentümers zugegangen war.