Anprangerung im Internet verboten

(Az.: 3 W 486/00)

JENA. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat einen rechtsextremistischen Internet-Aufruf gegen einen Gewerkschafter untersagt. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung decke nicht die Anprangerung eines politischen Gegners, hieß es in einer am Montag veröffentlichten einstweiligen Verfügung (Az.: 3 W 486/00).

Das OLG befand, die Intemet-Veröffentlichung gegen den Gewerkschafter stigmatisiere den Betroffenen und gebe ihn der Verfolgung preis. Auf der Web-Seite mit vier Bildern heißt es über den 31-jährigem er falle negativ auf. Vor allem durch "Provokationen" am Rande von Demonstrationen "mache er sich unbeliebt". Die Seite schließt mit einem "juristischen Hinweis", dass damit nicht zu Gewalt- oder Willkürakten gegen den Gewerkschafter aufgerufen werden solle. Dieser Hinweis zeigt aber nach Ansicht des Gerichts, dass eine Verfolgung wenn nicht gar gewollt, so doch zumindest in Kauf genommen werde.

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