Beurkundung von Teilvertrag rechtswidrig

(Az.: IX ZR 434/98)

DÜSSELDORF. Beurkundet ein Notar einen Grundstückskauf, obwohl sich die Parteien noch nicht in allen Punkten einig sind, macht er sich nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn der Schaden dadurch entsteht, dass der Grundstückskäufer seine Kredite nicht mehr bedienen kann und das Grundstück versteigert wird (Az.: IX ZR 434/98).

Der beurkundete Kaufvertrag hatte zunächst nur Grundstück, Keller und Anschlüsse umfasst. Später kam ein weiterer Vertrag über den Rohbau dazu, obwohl der Preis noch strittig war. Beide Verträge waren mangels Einigung nichtig und hätten nicht beurkundet werden dürfen, so der BGH. Daher schulde der Notar Ersatz für alle Schäden, die dem Käufer wegen seines Vertrauens in die Wirksamkeit des Kaufs entstanden sind.

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