Vermittlungsausschuss

Wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze auch die Länder betreffen, muss auch der Bundesrat zustimmen. der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten in Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz einen Kompromiss zu finden. Er besteht aus 32 Mitgliedern, die zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gestellt werden. Im Bundesrat hat jedes Land einen Sitz. Der Bundestag teilt seine Plätze nach der Stärke der Fraktionen auf. Die Mitglieder sind weisungsfrei.

Der Vermittlungsausschuss wird erst tätig, wenn er angerufen wird. In der Regel tut dies der Bundesrat. Seit 1991 gab es rund 160 Vermittlungsverfahren. Damit ist etwa jedes fünfte vom Bundestag beschlossene Gesetz in den Ausschuss gekommen. Nach dem Regierungswechsel im Herbst 1998 gab es eine kleine Pause, da die rot-grüne Regierung bis zur Hessen-Wahl auch im Bundesrat über eine Mehrheit verfügte. Das Vermittlungsverfahren dauert bei kleineren Gesetzen selten länger als drei Wochen, kann sich bei größeren Vorhaben wie der Steuerreform aber auch über mehrere Monate hinziehen.

Meist enden die Vermittlungsverfahren mit einem Kompromiss.

www.landvermessung.de