Wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze auch die
Länder betreffen, muss auch der Bundesrat zustimmen. der
Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, bei
Meinungsverschiedenheiten in Bundestag und Bundesrat über ein
Gesetz einen Kompromiss zu finden. Er besteht aus 32 Mitgliedern,
die zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gestellt werden. Im
Bundesrat hat jedes Land einen Sitz. Der Bundestag teilt seine
Plätze nach der Stärke der Fraktionen auf. Die Mitglieder
sind weisungsfrei.
Der Vermittlungsausschuss wird erst tätig, wenn er angerufen
wird. In der Regel tut dies der Bundesrat. Seit 1991 gab es rund
160 Vermittlungsverfahren. Damit ist etwa jedes fünfte vom
Bundestag beschlossene Gesetz in den Ausschuss gekommen. Nach dem
Regierungswechsel im Herbst 1998 gab es eine kleine Pause, da die
rot-grüne Regierung bis zur Hessen-Wahl auch im Bundesrat
über eine Mehrheit verfügte. Das Vermittlungsverfahren
dauert bei kleineren Gesetzen selten länger als drei Wochen,
kann sich bei größeren Vorhaben wie der Steuerreform
aber auch über mehrere Monate hinziehen.
Meist enden die Vermittlungsverfahren mit einem Kompromiss.